Was kostet der Vertragsentwurf?

Die Honorare für bestimmte Vertragsentwürfe und Gegenstandswerte ergeben sich aus der nachstehend wiedergegebenen Tabelle:

Gegen- standswert bis EUROEntwurf
Anstellg.Mietvertr.Übern.Koop.
20.000480,00480,00  
40.000720,00720,00  
60.000720,00960,00960,00 
80.000720,00960,00960,001.200,00
100.000960,001.200,001.200,001.480,00
120.0001.200,001.200,001.200,001.480,00
140.0001.200,001.200,001.480,001.720,00
160.0001.200,001.200,001.720,001.960,00
180.0001.480,001.480,001.720,001.960,00
200.0001.480,001.480,001.720,001.960,00

Der Gegenstandswert ist einfach ermittelt:

  1. Bei Anstellungsverträgen gilt als Gegenstandswert das Jahresbruttogehalt, mindestens € 24.000.
  2. Bei Praxismietverträgen gilt als Gegenstandswert die Jahresmiete einschließlich Betriebskosten.
  3. Bei Praxisübernahmeverträgen der Kaufpreis, mindestens € 60.000
  4. Bei Kooperationsverträgen (nicht mehr als 3 Kooperationspartner) gilt als Gegenstandswert der Verkehrswert der Gesamtpraxis, ist dieser nicht bekannt, der Jahresumsatz, mindestens € 80.000.

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