Was kostet die Online-Rechtsberatung?

Das Honorar für die einzelne Frage, die Sie auf der Plattform "FRAGEN.24" stellen, beträgt immer € 24,00 einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Honorare für andere Tätigkeiten, die Sie auf der Plattform "PRÜFUNG.240" oder auf der Plattform "ENTWURF.480" stellen, richten sich nach dem Gegenstandswert.

Der Gegenstandswert ist einfach ermittelt:

  1. Bei Anstellungsverträgen gilt als Gegenstandswert das Jahresbruttogehalt, mindestens € 24.000.
  2. Bei Praxismietverträgen gilt als Gegenstandswert die Jahresmiete einschließlich Betriebskosten.
  3. Bei Praxisübernahmeverträgen der Kaufpreis, mindestens € 60.000.
  4. Bei Kooperationsverträgen (nicht mehr als 3 Kooperationspartner) gilt als Gegenstandswert der Verkehrswert der Gesamtpraxis, ist dieser nicht bekannt, der Jahresumsatz, mindestens € 80.000.

Je nach Plattform, Auftrag und Gegenstandswert ergeben sich die konkreten Honorare aus der nachstehend wiedergegebenen Tabelle:

 

PlattformPrüfungEntwurfEntwurfEntwurfEntwurf
wert
bis EURO
 AnstellungMietvertragÜbernahmeKooperation
20.000240,00480,00480,00  
40.000480,00720,00720,00  
60.000480,00720,00960,00960,00 
80.000480,00720,00960,00960,001.200,00
100.000720,00960,001.200,001.200,001.480,00
120.000720,001.200,001.200,001.200,001.480,00
140.000960,001.200,001.200,001.480,001.720,00
160.000960,001.200,001.200,001.720,001.960,00
180.0001.200,001.480,001.480,001.720,001.960,00
200.0001.200,001.480,001.480,001.720,001.960,00

Bei Prüfungen von besonders umfangreichen Verträgen – mehr als 12 Seiten – erhöht sich das Honorar um bis zu 24,00 € je zusätzlicher Seite. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns bei der Auftragserteilung für eine Prüfung bereits den Umfang des zu prüfenden Vertrages angeben.

Bei Verträgen mit höheren Gegenstandwerten wird das Honorar bei der der Auftragserteilung vorgeschalteten Anfrage mit der Bestätigungsmail mitgeteilt. Sie können dann immer noch frei entscheiden, ob der Auftrag erteilt werden soll.
Auch hier gilt: Die Umsatzsteuer ist in den angegebenen Honoraren bereits enthalten.

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