Was kostet die Vertragsprüfung?

Die Honorare für bestimmte Gegenstandswerte ergeben sich aus der nachstehend wiedergegebenen Tabelle:

Gegenstandswert
bis EURO
Prüfung
20.000240,00
40.000480,00
60.000480,00
80.000480,00
100.000720,00
120.000720,00
140.000960,00
160.000960,00
180.0001.200,00
200.0001.200,00

Bei Prüfungen von besonderes umfangreichen Verträgen – mehr als 12 Seiten – erhöht sich das Honorar um bis zu 24,00 EURO je zusätzlicher Seite.

Der Gegenstandswert ist einfach ermittelt:

  1. Bei Anstellungsverträgen gilt als Gegenstandswert das Jahresbruttogehalt, mindestens € 24.000.
  2. Bei Praxismietverträgen gilt als Gegenstandswert die Jahresmiete einschließlich Betriebskosten.
  3. Bei Praxisübernahmeverträgen der Kaufpreis, mindestens € 60.000
  4. Bei Kooperationsverträgen (nicht mehr als 3 Kooperationspartner) gilt als Gegenstandswert der Verkehrswert der Gesamtpraxis, ist dieser nicht bekannt, der Jahresumsatz, mindestens € 80.000.

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